PROJEKT KIESABBAU BERGHEIM

Seit dem Kauf der Grundstücke in der KG Bergheim im Jahr 2000 zum Zwecke des Kiesabbaues sind folgende Themen der Firma Hans Arthofer, teilweise gemeinsam mit der Marktgemeinde Feldkirchen behandelt worden:

  • Allgemeine Untersuchungen des Bodens auf Rohstoffvorkommen und der Grundwasserverhältnisse
  • Suche nach einem Ersatzstandort für den bestehenden Brunnen 2 Bergheim
    • Hydrologische Berechnungen zum ermittelten Ersatzbrunnen inkl. Ausweisung der Schutzzonen
    • Untersuchung des Grundwassers beim möglichen Ersatzbrunnen und weiteren drei Sonden auf Qualität und Quantität (inkl. Pumpversuch und Vollanalysen)
    • Einklang des Brunnens mit den vom der GUT GRUPPE UMWELT+TECHNIK GMBH projektierten Kern- und Randzonen mit der bevorstehenden Überarbeitung des Schongebietes „Nördliches Eferdinger Becken“
    • Konsenssuche nach Finanzierung des Ersatzbrunnens mit vorläufigem Ergebnis
  • Untersuchung der rechtlichen Bestimmungen, im speziellen MINROG
    • Einhaltung der 100m Abstände durch entsprechende Umwidmungen (Antrag der Gemeinde erforderlich)
  • Abschluss eines Abbauvertrages mit dem Land OÖ betreffend Parzelle 21/7, KG 45601
  • Abhaltung eines Infoabends für alle betroffenen Landwirte bei der Firma Hans Arthofer mit umfassenden Informationen über das Projekt und deren Begleiterscheinungen für die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen
  • Versuch der Entwicklung eines „gemeinsamen Projektes“ mit starker Einbindung der
    Gemeinde betreffend Projektabwicklung und Nachnutzung der entstehenden
    Seenlandschaft

    • Hohe Schutzwälle inkl. Baumreihen als Sicht–und Lärmschutz
    • Erstellung einer Visualisierung für den (OPTIONALEN) Fall der Verlegung eines Betriebsteiles zu den Abbauflächen (Kiesaufbereitung/Betonwerk) -> Minimierung der Transporte
    • Verkehrsführung
    • Mögliche Badenutzung inkl. Parkmöglichkeiten
    • Seezugang für Landwirtschaftsschule für Sportunterricht und Freizeit
    • Öffnung und Attraktivierung des bestehenden Parkes
    • Bereitstellen der entstehenden Seenlandschaft als zukünftiger Ersatz für die Badeseen 1-5 im Falle der Rückwidmung dieser zu Landschaftsseen (falls Hochwasser und Schlammeintrag zum Ausfall der Seen für Badenutzung und Erholung führen)
    • Zusicherungen der Firma Hans Arthofer inkl. Entwurf von Vertragsinhalten
  • Entwicklung einer Variante für den Fall der Nichteinigung mit der Gemeinde (Ersatzprojekt) zur Sicherung der Rohstoffversorgung nach 2019 (derzeitiges Rohstoffvorkommen ist dann aufgebraucht)
    • Suche nach geeigneten Restflächen außerhalb 300m Abstandsgrenze zu gewidmetem Bauland (keine Widmung durch die Gemeinde notwendig)
    • Hydrologische Vorprüfungen
    • Verkehrslösung ohne Ortsdurchfahrt (Anbindung an entstehenden Kreisverkehr)
    • Abbauverträge mit angrenzenden Landwirten

Die Marktgemeinde Feldkirchen a.d.D., insbesondere deren Bgm. Franz Allerstorfer, hat seit dem Kauf der Grundstücke im Jahr 2000 gegenüber der Firma Hans Arthofer stets bekundet, in dem Projekt Chancen für die Entwicklung der Gemeinde zu sehen. Insbesondere als Tourismusgemeinde wurde Potential für die Zukunft mit den durch den Abbau entstehenden Seen gesehen.

Die Firma Hans Arthofer und die Gemeinde haben seit jeher ein sehr positives Verhältnis und gute Zusammenarbeit. Es wurden in der Vergangenheit viele Projekte und unterstützende Arbeiten realisiert:

  • Sanierung der Feldkirchner Badeseen mit einem Saugschiff um die Wasserqualität zu verbessern
  • Unterstützung nach Hochwässern mit insgesamt 1000 kostenlosen Gerätestunden zur Beseitigung der Schäden
  • Freiwillige Unterstützung bei Straßenprojekten im Ausmaß von 80.000 €
  • Unterstützung bei kleineren, alltäglich anfallenden Anliegen

Zur Entwicklung des oben genannten „gemeinsamen Projektes“ wurde ein Arbeitskreis aus Mitgliedern des Gemeinderates und der Firma Hans Arthofer gegründet. Die Gemeinde, insbesondere die Fraktion um Bgm. Allerstorfer, haben sich in den ersten beiden Sitzungen noch klar für das Projekt ausgesprochen, jedoch nie Vorschläge eingebracht oder unsere Ergebnisse als gemeinsame Linie festgehalten. Im Prozess der gemeinsamen Entwicklung haben sich die beiden anderen Fraktionen ebenfalls hinter das gemeinsame Projekt gestellt.

Nach dem Erstellen eines Projektentwurfes samt Entwurf über die Parameter der Zusammenarbeit (rechtliche Regelungen, Nachnutzung, usw.) wurden die im Auftrag von der Firma Hans Arthofer erstellten Dokumente von der Marktgemeinde Feldkirchen an die Rechtsanwaltskanzlei  CHSH Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati, zur Prüfung gegeben. Außerdem wurde ein von der SPÖ-Fraktion erstellter Fragekatalog zur Stellung der Gemeinde im Verfahren von der Kanzlei ausgearbeitet. Die Ergebnisse ergaben keine wesentlichen Mängel oder Änderungsvorschläge.

Dennoch wurde bei der vierten Sitzung, die sich dem Thema der gemeinsamen öffentlichen Information widmen sollte, eine 180-Grad-Wendung vollzogen, indem sich die Fraktion um den Bgm. Allerstorfer geschlossen gegen das Projekt aussprach.

Die Gründe dafür waren unsachlich und rein subjektiver Natur: wertvolles Ackerland wird für immer verloren und diese Verantwortung gegenüber den Bürgern könne der Bgm. nicht vertreten.

Der Tatsache, dass es durch das Projekt teilweise zur Umwandlung von Ackerland in Wasserflächen kommt, kann mittelfristig nicht entgegnet werden. Kleinräumig ist Ackerland durch Wiederverfüllung mit geeignetem Material zurückzugewinnen. Auf lange Sicht könnten z.B. Donausedimente, die durch Hochwässer mobil werden und das Überflutungsgebiet stark belasten, zum Wiederverfüllen größerer Areale genutzt werden. Eine solche Verfüllung ist auch im derzeitigen Abbauareal in Brandstatt nach dem letzten Hochwasser durchgeführt worden. Die Endgültigkeit des Abbaus auf das Landschaftsbild ist deswegen nicht zwingend gegeben.

Die ablehnende Haltung der Gemeinde aus obigen Gründen hätte zudem bereits seit dem Verkauf der Grundstücke an die Firma Hans Arthofer verkündet werden können, da diese nicht von der Projektentwicklung abhängt. Ein bevorstehender Rohstoffengpass der Firma Hans Arthofer, der bei negativer Projektbeurteilung im Jahr 2020 zur Teil-Stilllegung des Betriebes führen wird, wäre damit zu verhindern gewesen.

Um diesem Engpass in der Versorgung entgegenzu-wirken, entschied sich die Firma Hans Arthofer nach der letzten Sitzung des Arbeitskreises zum „gemeinsamen Projekt“, zum sofortigen Anstoß des Ersatzprojektes.

Es wurde der Gemeinde jedoch bis zur nächsten Gemeinderatssitzung im Oktober zugesagt, dass die Firma Hans Arthofer bis zum Oktober zur Wiederaufnahme des „gemeinsamen Projektes“ bereit steht.

Seitens der Fraktion um den Bgm. Allerstorfer wurde der Start des Ersatzprojektes als „Türe verschließen“ verstanden und eine Wiederaufnahme der Verhandlungen durch die Gemeinde ist nicht absehbar.

–––––––

Am Donnerstag dem 06. Juli 2017 wurde eine Gemeinderatssitzung abgehalten. Auf der Tagesordnung befanden sich mehrere Punkte, die darauf abzielen, nun auch das Ersatzprojekt zu verhindern. Folgende Punkte zielen darauf ab, den Kiesabbau zu unterbinden:

PUNKT 12: Rechtsvertretung im Zusammenhang mit dem UVP-Feststellungsverfahren im Projekt Kiesabbau Fa. Arthofer; Beauftragung der Rechtsanwaltskanzlei CHSH Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati, Parkring 2, 1010 Wien; Beratung und Beschlussfassung

  • 2000€ Pauschal für die Ausarbeitung einer Stellungnahme
  • 5000€ Pauschal für die Ausarbeitung eines Rechtsmittels gegen eine bescheidmäßige Feststellung, dass keine UVP-Pflicht besteht

Dafür: SPÖ 16

Dagegen bzw. Enthaltungen: ÖVP+FPÖ 15

PUNKT 13: Anpassung der Schutzgebiete für die Ortsbrunnen 1 Feldkirchen und 2 Bergheim an den Stand der Technik; Auftragsvergabe betreffend Erstellung eines wasserrechtlichen Einreichprojektes; Beratung und Beschlussfassung

  • Vergabe der Erstellung eines Einreichprojektes an die Ziviltechnikergesellschaft Moser/Jaritz

Dafür: SPÖ 16

Dagegen bzw. Enthaltungen: ÖVP+FPÖ 15

PUNKT 14: Antrag der SPÖ-Gemeinderatsfraktion auf Beschlussfassung einer Resolution an den oö. Landeshauptmann betreffend die Verordnung eines Grundwasserschongebietes „Nördliches Eferdinger Becken“; Beratung und Beschlussfassung

  • Entgegen der von der GUT GRUPPE UMWELT+TECHNIK GMBH erstellten Gestaltungs-möglichkeiten des zukünftigen Schongebietes mit der Variante A (ohne Kiesabbau) und B (mit Kiesabbau), soll nun ohne Abstimmung auf das Kiesabbauprojekt Variante A beschlossen werden. Es wurde in den Raum gestellt, dass nur diese Variante das Grundwasser für über 300.000 Oberösterreicher bestmöglich schützen könne und dies einer Abstimmung FÜR oder GEGEN sauberes Grund-wasser gleichkommen würde. Die Ergebnisse der vier Vollanalysen aus dem Jahr 2016 widersprechen diese Annahme jedoch eindeutig.

Dafür: SPÖ 16 + ÖVP 1

Dagegen bzw. Enthaltungen: ÖVP+FPÖ 14

PUNKT 19: Einleitung – Örtliches Entwicklungskonzept- Änderung Nr. 2.40, betreffend die Ausweisung eines Wildtierkorridors; Beratung und Beschlussfassung

  • Die bereits bestehende Ausweisung eines Wildtierkorridors für die Wanderung von Bären, Wölfen und Luchsen, der das Mühlviertel mit dem nördlichen Eferdinger Becken verbindet, werde derzeit zu unverbindlich gehandhabt. Der Korridor müsse verbreitert werden und sich von der Lage her genau über die von der Firma Hans Arthofer zum Kiesabbau forcierten Grundstücke ziehen, um dem Naturschutz gerecht zu werden.
  • Seitens der ÖVP wurde eingewendet, dass sich ein solcher Korridor gesetzlich nicht über eine Bundesstraße ziehen kann, was eine prinzipielle Sinnfrage des Korridors aufwerfen würde.

Dafür: SPÖ 16 + ÖVP 6

Dagegen bzw. Enthaltungen: ÖVP+FPÖ 8

Bei der Abstimmung nicht anwesend: 1 (ÖVP)

Außerdem wurde in der Gemeinderatssitzung bekannt, dass Herr Bgm. Allerstorfer derzeit auf verschiedene Grundeigentümer zugeht, um eine Fläche für einen dritten Versorgungsbrunnen zu erwerben. Dieser Brunnen könnte als Ersatz für den derzeit wenig genutzten Brunnen Feldkirchen 1 dienen. Der Brunnen Feldkirchen 1 verhindert an seiner jetzigen

Stelle ein bevorstehendes Wohnbauprojekt und sollte ursprünglich (bis vor wenigen Tagen) nach Süd-Westen verlegt werden.

Die Grundstücke, der in den letzten Tagen befragten Bürger, liegen allesamt im Nahbereich östlich des geplanten Ersatzprojektes der Firma Hans Arthofer. Sollte an einem solchen Ort ein Trinkwasserversorgungsbrunnen errichtet werden, würde das Areal grundwasserstromaufwärts (westlich des Brunnens) für einen Abbau nicht mehr in Frage kommen. Technisch gesehen würde dann der Brunnen Bergheim 2 und der neue Brunnen nicht mehr für eine Ausfalls-sicherheit dienen können, weil der Abstand sehr gering ist und ein negatives Ereignis wohl beide Brunnen beeinflussen würde.

Weiters wurden ausgewählte Bürger Feldkirchens mittels Brief zu einem Diskussionsabend eingeladen. Inhaltlich ging es vor allem um die möglichen Mittel, die das Projekt verhindern können. Unter anderem wurde vor mehr als 40 Personen verkündet, dass der neue Brunnenstandort von Feldkirchen nicht benötigt wird, sondern dessen Nutzen einzig dem Verhindern des Projektes gilt. Es wurde die Überzeugung von Bgm. Allerstorfer verkündet, dass der Schotterabbau sich gegen die Erhaltung der Natur richte und einen endgültigen Eingriff in die natürlich gewachsenen Gegebenheiten darstellt. Tatsächlich sind Kiesgruben aber sehr wertvolle Lebensräume und stellen im Gegensatz zur intensiven Landwirtschaft, eine Bereicherung für die Artenvielfalt dar (Dokumentation Universum – Spuren im Sand am 12.08.2017 um 10:00 auf 3sat).

Es wird im Brief auch von einem kürzlich genehmigten Abbau aus den  Feldkirchner Badeseen geschrieben, welcher die dortige Nutzung als Erholungsgebiet störe. Dies ist inhaltlich falsch, weil es sich dabei nicht um Abbau sondern um die vom Land in Auftrag gegebene Sanierung der Badeseen handelt. Diese dient zum Erhalt der Wasserqualität und somit zum Erhalt des Erholungsareals insgesamt.

Am Titelbild der letzten SPÖ-Zeitung ist eine große Kiesaufbereitungsanlage abgebildet, welche seeseitig von einer auf Pontons schwimmenden Zuleitung (wie es bei einem Saugschiff oder einem Eimerkettenbagger üblich ist) mit Schotter gespeist wird. Beides ist NICHT Teil unseres Vorhabens. Es wird mit einem Radlader trocken und danach mit einem Seilbagger nass abgebaut. Das passiert mehrere Meter abgesenkt unter dem Geländeniveau. Der Rohstoff wird zur zentralen Kiesaufbereitungsanlage in Hartkirchen gebracht und weiterhin dort verarbeitet. Da dieselbe Menge Rohstoff bereits jetzt aus der Sanierung der Feldkirchner Badeseen gewonnen wird, bleibt das Verkehrsaufkommen durch das Projekt unverändert zur jetzigen Situation. Der Abtransport erfolgt weder durch Orts- noch durch Siedlungsgebiete.

Die Firma Hans Arthofer möchte einen objektiven Einblick in das Geschehen geben. Weitere Projektinformationen und Informationen zum Unternehmen finden Sie auf www.arthofer-bau.at. Bitte richten Sie Ihre Fragen gerne an uns, wir stehen für Information jederzeit bereit.

Werte Bürger der Gemeinde Feldkirchen

Um das einseitige Bild unseres geplanten Schotterabbaus in der Region Bergheim in Feldkirchen an der Donau objektiver beurteilen zu können, möchten wir Ihnen mit diesem Schreiben einige Informationen bieten, die vielleicht bisher nicht in Betracht gezogen worden sind.

In Österreich werden pro Kopf und Jahr ca. 12 Tonnen mineralische Rohstoffe benötigt. Falls Sie in einem Einfamilienhaus wohnen, haben Sie mit einem durchschnittlichen Bedarf von 400 to bereits an dieser Zahl mitgewirkt. Für eine Wohnung mit 80 m² wären es immerhin noch ca. 100 to. Ein großer Teil des Bedarfs an mineralischen Rohstoffen fließt in unsere Straßen, welche auch jeder von uns beinahe täglich nutzt.

Wir als Firma Hans Arthofer bauen seit über 60 Jahren mineralische Rohstoffe ab, bereiten diese zentral in Hartkirchen auf und decken mit unserem Gewerbe den privaten sowie den öffentlichen Bedarf in unserer Region.

Wirtschaftlich und vor allem auch ökologisch sinnvoll ist ein Abbau nur, wenn die Transportwege so kurz wie möglich gehalten werden. Nun gibt es zwei Transportwege, bis unser Material verbaut ist:

1. Den Weg von der Abbaustelle bis ins Werk

2. Den Weg vom Werk bis zum Kunden/Bauwerk

Klarerweise können wir nur den Punkt 1 beeinflussen, indem wir nahegelegene Rohstoffvorkommen erschließen und nicht auf weiter entfernte Zulieferer setzen. Theoretisch könnte man die Rohstoffe aus dem Ausland importieren. Mit einer möglichst nahen Rohstoffquelle kann aber massiv Treibstoff und somit CO2 eingespart werden.

Der Punkt 2 löst sich zum Teil aufgrund der Produktcharakteristik selber: Beton muss laut Norm nach 105 Minuten eingebaut sein, da die Erstarrung danach beginnt und die Bauteile ansonsten Mängel aufweisen können. Aus diesem Grund gibt es zirka alle 30 km ein Betonwerk.

Als Firma Hans Arthofer liefern wir über 60% der Kiese und Betone ins untere und obere Mühlviertel, was uns zum nähesten Versorger Ihrer Region macht.

Als wir im Jahr 2000 die Grundstücke in Bergheim erwarben, haben wir ein in Punkto Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung optimales Rohstoffvorkommen erschlossen. So nahe wie die zum Abbau eingereichten Flächen haben wir bisher noch nie Rohstoff  beziehen können. Auch die perfekte Anbindung an die Bundesstraße und die große Entfernung zu den nächsten Wohnobjekten war für die Entscheidung, am öffentlich ausgeschriebenen Verkauf der Bergheimer Gründe teilzunehmen, ausschlaggebend. Als wir den Zuschlag erhalten haben, wurde die Fläche vorerst liegen gelassen, da im gleichen Zeitraum mit der Sanierung der Feldkirchner Badeseen begonnen wurde. Die dort gewonnenen Materialien decken zum Teil den Rohstoffbedarf ab, müssen jedoch mit Material aus anderen Rohstoffquellen vermengt werden, da zuviel feine Anteile aus den Seen kommen. Der zum Verschneiden benötigte Rohstoff wird derzeit aus unserem Abbau in Brandstatt gewonnen. Leider ist dieses Vorkommen bereits am Ende seiner Laufzeit, weswegen wir die neue Quelle dringend bereits im Jahr 2018 für das Weiterführen unseres Betriebes in gewohnter Form benötigen.

Im Folgenden möchten wir Antworten auf die am meisten aufgeworfenen Bedenken geben.

1. Gefahr der Wasservorsorgung/Verunreinigung des Trinkwasservorkommens

Wir können versichern, dass durch unsere Tätigkeiten die Wasserqualität nicht negativ beeinflusst wird.

Zur Planung der großen Variante des Kiesabbaus wurden umfassende Daten zur Istsituation erhoben. Es wurden Proben an mehreren Brunnen entnommen, das Grundwassergefälle analysiert, Strömungszustände modelliert, …

Diese Daten konnten auch für das 8,5 ha große Ersatzprojekt herangezogen werden und die Firma FHCE für Wasserbau, Infrastruktur und Umwelt-technik, welche im Übrigen auch die Wasser-versorgung für die Gemeinde Feldkirchen geplant hat, konnte  das Projekt positiv beurteilen. Übrigens wird der hinterlassene See sich vom bestehenden Grundwasserkörper selbstständig immer mehr abdichten. Dieser in der Fachliteratur „Kolmation“ genannte Zustand beschreibt die Abdichtung eines Sees gegenüber dem angrenzenden Grundwasser.
Die daraus resultierende Veränderung der Strömungen wurde natürlich im Projekt berücksichtig und wird keine relevanten Änderungen für die Versorgung des Ortswasserbrunnens oder kleinere lokaler Brunnen haben.

Zur Betriebstankstelle: diese wird nach Stand der Technik aus einem doppelwandigen Stahltank auf einer versiegelten Fläche ausgeführt. In Mitte dieser undurchlässigen Fläche wird ein großer Auffangbehälter platziert, sodass selbst bei Versagen des doppelwandigen Tanks kein Treibstoff in die Umgebung gelangen kann. Der Tankschlauch ist um 1,0 m kürzer als die versiegelte Fläche – es kann also auch nicht daneben getankt oder gespritzt werden.

Zum Betriebsbrunnen: Dieser soll die Möglichkeit bieten, eine Anlage zur Staubvermeidung mit Wasser zu speisen um Staubentwicklung zu vermeiden. Da gleich nach der Grube eine Reifenwaschanlage platziert wird, ist die Entstehung von Staubaufwirbelungen von der Zufahrt eher gering. Dennoch wurde eine solche Anlage zur Staubvermeidung mit ins Projekt aufgenommen.

Bei berechtigten Bedenken gegenüber unserem Projekt wäre eine wasserrechtliche Genehmigung JEDENFALLS unmöglich.

2. Vermehrte Staubbelastung

Durch die Reifenwaschanlage und das oben beschriebene Staubniederhaltungssystem ist keine Belästigung durch Staub möglich. Es gibt ein umfassendes Projekt dazu, worin die Auswirkungen beschrieben werden und diese als irrelevant eingestuft werden. Es muss hier auch erwähnt bleiben, dass immer nur die erforderliche Fläche für den Abbau von der derzeitigen Nutzung als Acker abgezogen wird. Der aktuell nicht benötigte Teil wird noch Jahre lang Acker bleiben, bevor er zum Landschaftssee wird. Im Gegensatz zu Ackerflächen können die entstehenden Wasserflächen auch nicht zur Staubbildung beitragen.

3. Vermehrte Lärmbelastung

Um die vom Abbau ausgehende Lärmemission verstehen zu können, muss man die Abbaumethode und vor allem das Vorgehen verstehen. Es wird zu Beginn mit einer Schubraupe so viel Fläche von Humus und Erde befreit, wie für den Abbau benötigt wird. Das Material wird zum Modellieren eines Dammes um die Abbaufläche genutzt. Dann wird ein Hydraulikbagger die erste Eintiefung ins Gelände bis zirka einen Meter über dem Wasserspiegel vornehmen. Das wird in etwa 5 m unter dem jetzigen Gelände sein. Sobald dort unten genug Platz für einen Radlader vorhanden ist, wird der Abbau vorerst mit dem Radlader alleine erfolgen, welcher direkt die LKWs belädt. Ab dann erfolgt bis zum Ende des Projektes quasi kein Abbau und keine Verladetätigkeit auf dem jetzigen Niveau, sondern ausschließlich mehrere Meter tiefer. Dadurch ist eine Schallausbreitung, wie auf weiten ebenen Flächen, im Gegensatz zur viel befahrenen Bundesstraße oder den landwirtschaftlichen Maschinen auf den Feldern, gar nicht ungehindert möglich.

In einem umfassenden Lärmprojekt wurden die Auswirkungen auf die jeweiligen Immissionspunkte berechnet. Es ergab sich die Notwendigkeit eines 3 Meter hohen Walles südlich der Zufahrt zum Abbau. Der Planungsrichtwert von 50 dB für ländliche Wohngebiete gemäß ÖNorm wird eindeutig nirgends erreicht.

4. Auswirkung auf Natur/Umwelt

Dieses Thema wird unser Projekt auch nach Beendigung der Abbauarbeiten weiter verfolgen. Durch unser Vorhaben entsteht mitten in einer intensiv landwirtschaftlichen Umgebung eine Oase für derzeit nicht vorhandenes Leben. Es ist allgemein bekannt, dass Kiesgruben extrem wertvolle Habitate für Insekten, Amphibien und Brutvögel darstellen. Bereits vor der Renaturierung ziehen Pionierpflanzen und die ersten Lebewesen in solche Abbauflächen ein. Gerade die ersten Jahre nach dem Umbruch von der ursprünglichen Umgebung werden für viele Tiere und Pflanzen von „der roten Liste“ eine gute Chance bieten. Begleitend werden für das spätere Bestehenbleiben dieser artenreichen Umgebung seitens der Abteilung Naturschutz und der Umweltanwaltschaft zusätzliche, sinnvolle Maßnahmen gefordert, die in unser Projekt einfließen. Es werden wechselfeuchte Areale mit Wurzelstöcken und Totholz modelliert, um perfekte Bedingungen zu schaffen.

Wir als Firma Hans Arthofer können mit Stolz berichten, mehrere in unserem Bundesland herausragende Refugien für seltene Arten zu besitzen. Es handelt sich um seltene Brutvögel und um sehr selten gewordene Amphibien, denen wir mit der notwendigen Sorgfalt bereits seit Jahren eine ansonsten abhanden gekommene Umgebung bieten können, welche früher durch unregulierte Flüsse und Erosion natürlich vorhanden war. Kiesgruben bieten hierzu einen einzigartigen Ersatz und sind für diese Arten oft die letzte Chance.

5. Wir brauchen nicht noch mehr Seen in Feldkirchen

Grundsätzlich wird dieser See nicht für die Öffentlichkeit oder zur Badenutzung zugänglich gemacht, es werden also nicht mehr Touristen und Besucher nach Feldkirchen kommen. Der See geht auch nach Abbauende nicht in die öffentliche Hand über, weshalb Feldkirchen keine neuen Seen bekommt und daraus keine unvorhergesehenen Verpflichtungen entstehen können. Ob ein See das Ortsbild einer Gemeinde negativ beeinflusst, beantwortet die Gemeinde selber, indem zahlreiche Bilder der Badeseen das Amt schmücken.

6. Wertvolles Ackerland geht für immer verloren 

So wertvoll Ackerland auch sein mag, das Land OÖ, wie auch andere Anrainer, hätten bei der ursprünglich geplanten Variante einen Abbau auf deren Flächen ermöglicht und den dadurch entstehenden See behalten. Tatsächlich ist das Ackerland nämlich nicht „unbedingt“ für immer verloren. Sollte das bis dahin entstandene Großbiotop wieder intensiver Landwirtschaft weichen müssen, wären die dafür geeigneten Materialien in Quantität und Qualität in der Donau vorhanden. Die dort verweilenden Materialien, welche bei jedem Hochwasser mobilisiert werden und auf die Felder gelangen, könnten zur Verfüllung herangezogen werden.

7. Unterbrechung/Behinderung des Wildtierkorridors durch das Projekt

Der von der Gemeinde als wichtig hervorgehobene Wanderweg für Luchse, Wölfe und Bären verläuft genau über das von uns erworbene Gebiet. Er verbindet das obere mit dem unteren Mühlviertel.

Sollte es einem dieser seltenen Wildtiere gelingen, die Bundesstraße unversehrt zu überqueren, steht es – je nach Jahreszeit – auf einer weitläufigen, offenen Fläche. Tiere begeben sich aus freien Stücken nicht in offene Flächen ohne Deckung, weshalb hierzu einige Baumreihen, Gebüsche oder andere derartige Unterstände notwendig wären, um die „unbeschilderten“ Wanderwege zu attraktivieren.

Um den Bedürfnissen freilebender Wildtiere Rechnung zu tragen, haben wir zur Rekultivierung Strukturelemente dieser Art für die wandernden Tiere in unser Projekt integriert.

8. Mehr Verkehr

Aufgrund der Sanierung der Feldkirchner Badeseen sind unsere Schotter-LKWs bereits in der Vergangenheit die Route Hartkirchen-Feldkirchen gefahren. Je nach Bedarf und Wetterlage sind seit vielen Jahren bis zu vier Sattel-LKWs auf der 8,9 km langen Strecke im Einsatz. Dabei fahren diese durch das gesamte Gemeindegebiet ohne wesentlich für Aufregung zu sorgen. Durch das Projekt wird die Anzahl der benötigten LKWs reduziert weil sich die Entfernung der in Feldkirchen zurückgelegten Strecke von 7,1 km auf 3,2 km vermindert. Es wird außerdem nicht durch Wohn- oder Ortsgebiet gefahren, sondern über die Bergheimer Straße auf die Bundesstraße 131.

9. Gefahr des Wirtschafts- und Tourismusstandorts

Was damit gemeint ist kann sich leider keiner vorstellen, den wir dazu befragt haben. Es ist wohl mehr theoretischer Natur, dass sich hier Änderungen einstellen könnten.

Wir möchten Sie nochmals darauf hinweisen, dass Sie sich gerne bei uns persönlich melden können, falls Sie Informationen zu unserem Vorhaben benötigen oder einfach Interesse  an unserem  Projekt haben.

Weiters finden Sie die neuesten Informationen, wie zum Beispiel die Studie „Einfluss von Nassbaggerungen auf die Oberflächen- und Grundwasserqualität“ ebenso hier auf dieser Seite.

Für jene die sich noch näher mit der Materie befassen möchten, gibt es eine umfassende Studie in Auftrag von

  • Forum mineralische Rohstoffe im Fachverband der Stein- & keramischen Industrie
  • Land Niederösterreich, Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wasserwirtschaft
  • Land Oberösterreich, Amt der OÖ Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Grund- und Trinkwasserwirtschaft
  • Land Steiermark, Amt der STMK Landesregierung, Fachabteilung 19A – Wasserwirtschaftliche Planung und Siedlungswasserwirtschaft

Link zur Studie: „Einfluss von Nassbaggerungen auf die Oberflächen- und Grundwasserqualität“

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Hier der Artikel der Kronenzeitung vom 08.08.2017 - "Schotterabbau samt See plötzlich unbeliebt" Wenn Sie diesen Artikel auf einem mobilen Endgerät lesen möchten klicken Sie bitte [...]

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